Musterbriefe und Vorlagen

Muster Vorlagen Beispiel Anleitung: Nebenkostenabrechnung - Abrechnung der Betriebskosten

Wenn im allgemeinen Sprachgebrauch von einer Nebenkostenabrechnung gesprochen wird, bezieht sich dieses in der Regel auf die Abrechnung von Betriebskosten, die aus der Nutzung einer gemieteten Wohnung entstehen. Diese Kosten sind normalerweise nicht in der Kaltmiete enthalten, prägen die Gesamtmietkosten jedoch nicht unerheblich.


Viele anfallenden Betriebskosten sind umlagefähig und tauchen daher am Ende der Abrechnungsperiode in der Nebenkostenabrechnung auf. Damit keine Streitigkeiten zwischen den Mietparteien entstehen, sollten die umlagefähigen Kosten exakt im Mietvertrag beschrieben und die genauen Abrechnungsmodalitäten genau festgelegt sein. Zu den wesentlichen Bestandteilen der Betriebskosten zählen Grundbesitzabgaben, Kosten der Wasserversorgung und der Entwässerung sowie die Straßenreinigungs- und Müllbeseitigungskosten. Haus- und Schornsteinreinigung, Gartenpflegekosten sowie die Kosten für eine Sach- und Haftpflichtversicherung sind ebenfalls umlagefähig.


In der Regel werden die Mietparteien Vorausabschlagszahlungen vereinbaren. In diesem Fall muss der Vermieter die Betriebskosten jährlich in der Nebenkostenabrechnung zusammenfassen und dem Mieter vorlegen. Eventuelle Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung sind dem Vermieter innerhalb von 12 Monaten nach dem Zugang der Abrechnung mitzuteilen.

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