Eine Spendenquittung, auch Zuwendungsbescheinigung genannt, dient als formeller Nachweis einer Spende. Das Schriftstück ermöglicht dem Spender z. B. die Geltendmachung einer Geldzuwendung oder sonstigen Spende bei einem Finanzamt. So kann eine Privatperson eine Spende in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe angeben und mittels Quittung nachweisen.
In der Spendenquittung wird bescheinigt, wer der Spender ist, was gespendet wurde und wann dies geschehen ist. Bei einer Sachspende muss deren Wert beziffert werden.
Wichtig dabei ist, dass der Empfänger der Spende deren gemeinnützige Verwendung in der Quittung bestätigt. Die Gemeinnützigkeit ist gesetzlich definiert und zielt im Wesentlichen auf die Förderung des Allgemeinwohls ab.
Eine Spendenquittung ist nicht erforderlich, wenn es sich um eine Zuwendung bis zu einem Wert von 200 Euro handelt. In diesem Fall reicht ein einfacher Zahlungsnachweis aus.
In der Spendenquittung wird bescheinigt, wer der Spender ist, was gespendet wurde und wann dies geschehen ist. Bei einer Sachspende muss deren Wert beziffert werden.
Wichtig dabei ist, dass der Empfänger der Spende deren gemeinnützige Verwendung in der Quittung bestätigt. Die Gemeinnützigkeit ist gesetzlich definiert und zielt im Wesentlichen auf die Förderung des Allgemeinwohls ab.
Eine Spendenquittung ist nicht erforderlich, wenn es sich um eine Zuwendung bis zu einem Wert von 200 Euro handelt. In diesem Fall reicht ein einfacher Zahlungsnachweis aus.
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