Für Selbständige und Freiberufler sind Bewirtungskosten zum Großteil steuerlich abzugsfähig. Dabei gilt es jedoch einige Grundregeln zu beachten. So sollte man darauf achten, dass Gestaltung und damit der Preis dem Anlass der Bewirtung angemessen sind.
Um die Bewirtung nachzuweisen und somit in den Genuss des steuerlichen Abzugs zu kommen, ist ein Bewirtungsbeleg erforderlich. Dieser muss den genauen Rechnungsbetrag enthalten, sowie die Anzahl und die Namen der bewirteten Personen, damit der Bezug zum geschäftlichen Anlass hergestellt werden kann. Fehlen diese Angaben, wird das Finanzamt die Kosten für das Geschäftsessen möglicherweise nicht anerkennen.
Um den Anlass und die bewirteten Personen angeben zu können, sind auf Bewirtungsbelegen freie Zeilen mitaufgedruckt, auf denen die entsprechenden Angaben handschriftlich vorgenommen werden können.
Um die Bewirtung nachzuweisen und somit in den Genuss des steuerlichen Abzugs zu kommen, ist ein Bewirtungsbeleg erforderlich. Dieser muss den genauen Rechnungsbetrag enthalten, sowie die Anzahl und die Namen der bewirteten Personen, damit der Bezug zum geschäftlichen Anlass hergestellt werden kann. Fehlen diese Angaben, wird das Finanzamt die Kosten für das Geschäftsessen möglicherweise nicht anerkennen.
Um den Anlass und die bewirteten Personen angeben zu können, sind auf Bewirtungsbelegen freie Zeilen mitaufgedruckt, auf denen die entsprechenden Angaben handschriftlich vorgenommen werden können.
Hier finden Sie Muster Brief, Vorlage, Vordruck, XLS / PDF Download, Büro, Schule, Kündigung, Formular und weitere Information zum Thema Bewirtungsbeleg: