Der Frachtbrief ist eine das Frachtgut begleitende Urkunde. Sie wird im gewerblichen Güterverkehr eingesetzt. Für den Frachtführer ist es der Nachweis der Berechtigung die Ware zu transportieren.
Gemäß § 408 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) beinhaltet der Frachtbrief normalerweise folgende Angaben:
Datum und Ort der Ausstellung, Angaben zum Frachtführer, ebenso wie Angaben zum Versender und Empfänger der Ware. Dazu kommen Angaben zur Fracht und Angaben zum Übergabeort an den Empfänger. Unter bestimmten Voraussetzungen auch Angaben über den Wert der Ware.
Auch Informationen, die zur Auslieferung der Ware dienen, sind im Frachtbrief vermerkt. Als Beispiel die Anweisung: „Zustellung nur gegen Nachweis der Zahlung“, oder „Zustellung persönlich an Herrn XY“.
Bei Übergabe der Ware an den Empfänger wird der Frachtbriefes an diesen übergeben.
Gemäß § 408 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) beinhaltet der Frachtbrief normalerweise folgende Angaben:
Datum und Ort der Ausstellung, Angaben zum Frachtführer, ebenso wie Angaben zum Versender und Empfänger der Ware. Dazu kommen Angaben zur Fracht und Angaben zum Übergabeort an den Empfänger. Unter bestimmten Voraussetzungen auch Angaben über den Wert der Ware.
Auch Informationen, die zur Auslieferung der Ware dienen, sind im Frachtbrief vermerkt. Als Beispiel die Anweisung: „Zustellung nur gegen Nachweis der Zahlung“, oder „Zustellung persönlich an Herrn XY“.
Bei Übergabe der Ware an den Empfänger wird der Frachtbriefes an diesen übergeben.
Hier finden Sie Muster Brief, Vorlage, Vordruck, XLS / PDF Download, Büro, Schule, Kündigung, Formular und weitere Information zum Thema Frachtbrief:
Frachtbrief Güterverkehr (PDF) | http://www.lkwrecht.de/pdf/frachtbrief.pdf |
Frachtbrief Info | www.wirtschaftslexikon24.net/d/frachtbrief/frachtbrief.htm |