Musterbriefe und Vorlagen

Muster Anleitung Beispiel Vorlage Wechsel Kündigungen: Private Krankenversicherung - Damit die Gesundheit nicht zu teuer wird

Eine private Krankenversicherung kann immer zum Ende des Versicherungsjahres mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Den Versicherungsunterlagen kann dabei entnommen werden, ob das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr oder einem anderen Zeitpunkt im Jahr endet. Bei Vereinbarung einer Mindestvertragsdauer ist eine Kündigung allerdings erst nach deren Ablauf möglich.

Kommt es in der privaten Krankenversicherung zu einer Erhöhung der Beiträge, hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Dabei liegt die Kündigungsfrist bei zwei Monaten ab dem Erhalt der entsprechenden Beitragsinformation. Das Ende des Vertrags der privaten Krankenversicherung fällt dann mit dem Zeitpunkt der Beitragserhöhung zusammen.

Grundsätzlich besteht in der Krankenversicherung Versicherungspflicht. Deshalb muss bei einer privaten Krankenvollversicherung ein Nachweis über eine ununterbrochene Versicherung erfolgen. Eine schriftliche Bestätigung über die Versicherung bei einem neuen Versicherungsunternehmen muss der alten Versicherung bis zum Vertragsende vorgelegt werden. Bei Nutzung des Sonderkündigungsrechts aufgrund von Beitragserhöhung ist dieser Nachweis bis spätestens zwei Monate nach der Kündigung beim alten Versicherer einzureichen.

Wer versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung wird, kann die private Krankenversicherung zum Zeitpunkt des Eintritts in die gesetzliche Krankenversicherung kündigen. Auch eine rückwirkende Kündigung innerhalb von drei Monaten nach Versicherungspflichtbeginn ist gemäß § 205 VVG möglich. Hier muss in der Regel der Nachweis über die Versicherungspflicht innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten erbracht werden, da die Kündigung ansonsten unwirksam ist. Dies ist aber nur der Fall, sofern der Versicherungsnehmer die Verzögerung selbst zu verantworten hat. Die gleichen Fristen für die Kündigung der privaten Krankenversicherung gelten auch bei Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei dauerhaftem Anspruch auf Heilfürsorge.

Private Krankenversicherung im Ausland

Versicherungsnehmer, die ins Ausland umziehen und ihren Wohnsitz dann in einem Mitgliedsstaat der EU oder des EWR haben, bleiben in der privaten Krankenversicherung, wenn sie diese nicht kündigen. Sollte sich der neue Wohnsitz außerhalb dieses Gebietes befinden, dann endet die private Krankenversicherung in der Regel automatisch.

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