Die Aussicht auf einen hohen Gewinn in Spielbanken, bei Sportwetten und bei Lotterien führt jedes Jahr unzählige Menschen in den finanziellen Ruin oder die Spielsucht. Ein geeignetes Mittel, die Sucht nach Glücksspielen in den Griff zu bekommen, stellt die freiwillige Spielsperre in Spielbanken und Lotterien dar.
Im Glücksspielstaatsvertrag, der sämtliche Formen des Glücksspiels reglementiert, finden sich auch Hinweise zum Schutz des Spielers wieder: Spielbanken, Anbieter von Sportwetten und bestimmte Lotterien sind verpflichtet, sich an dem vorgegebenen Sperrsystem zu beteiligen und ihr Angebot für Spieler auf deren Wunsch zu sperren.
Insbesondere Spielhallen unterliegen eigenen Regelungen der jeweiligen Bundesländer, Anbieter im Internet sind ebenfalls verpflichtet, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.
Vorgehensweise der freiwilligen Spielsperre:
Die freiwillige Spielsperre kann durch unterschiedliche Personen mündlich oder schriftlich beantragt werden: Neben dem Glücksspieler kann auch eine dritte Person, die die Gefahr einer Überschuldung oder Sucht erkennt, oder durch das Personal eines Glücksspielanbieters die Sperre herbeiführen.
Nach dem Antrag werden die persönlichen Daten in einer Datei gespeichert und der gesperrte Glücksspieler über die Spielsperre informiert.
Bei einer Fremdsperre wird diese zunächst auf 14 Tage zeitlich begrenzt, um dem gesperrten Glücksspieler Zeit zur Äußerung zu geben.
Im Rahmen der freiwilligen Spielsperre muss ein Personalausweis vorgelegt werden, um die Identität eindeutig zu klären.
Grundsätzlich gilt die freiwillige Spielsperre ein Jahr.
Eine längere Sperre kann auch erst nach einem Jahr beendet werden, wenn der Spieler seine Bonität erfolgreich nachweist.
In Deutschland werden Anträge zur freiwilligen Spielsperre durch die Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern bearbeitet.
Probleme bei der freiwilligen Spielsperre:
Illegale Angebote im Internet, z.B. Sportwetten, bieten meist keine Möglichkeit an, sich sperren zu lassen und nutzen die Sucht des Glücksspielers aus.
Des Weiteren werden Sperren im Inland nicht an ausländische Spielbanken mitgeteilt, hier ist eine weitere Sperre zu beantragen.
Im Glücksspielstaatsvertrag, der sämtliche Formen des Glücksspiels reglementiert, finden sich auch Hinweise zum Schutz des Spielers wieder: Spielbanken, Anbieter von Sportwetten und bestimmte Lotterien sind verpflichtet, sich an dem vorgegebenen Sperrsystem zu beteiligen und ihr Angebot für Spieler auf deren Wunsch zu sperren.
Insbesondere Spielhallen unterliegen eigenen Regelungen der jeweiligen Bundesländer, Anbieter im Internet sind ebenfalls verpflichtet, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.
Vorgehensweise der freiwilligen Spielsperre:
Die freiwillige Spielsperre kann durch unterschiedliche Personen mündlich oder schriftlich beantragt werden: Neben dem Glücksspieler kann auch eine dritte Person, die die Gefahr einer Überschuldung oder Sucht erkennt, oder durch das Personal eines Glücksspielanbieters die Sperre herbeiführen.
Nach dem Antrag werden die persönlichen Daten in einer Datei gespeichert und der gesperrte Glücksspieler über die Spielsperre informiert.
Bei einer Fremdsperre wird diese zunächst auf 14 Tage zeitlich begrenzt, um dem gesperrten Glücksspieler Zeit zur Äußerung zu geben.
Im Rahmen der freiwilligen Spielsperre muss ein Personalausweis vorgelegt werden, um die Identität eindeutig zu klären.
Grundsätzlich gilt die freiwillige Spielsperre ein Jahr.
Eine längere Sperre kann auch erst nach einem Jahr beendet werden, wenn der Spieler seine Bonität erfolgreich nachweist.
In Deutschland werden Anträge zur freiwilligen Spielsperre durch die Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern bearbeitet.
Probleme bei der freiwilligen Spielsperre:
Illegale Angebote im Internet, z.B. Sportwetten, bieten meist keine Möglichkeit an, sich sperren zu lassen und nutzen die Sucht des Glücksspielers aus.
Des Weiteren werden Sperren im Inland nicht an ausländische Spielbanken mitgeteilt, hier ist eine weitere Sperre zu beantragen.
Hier finden Sie Vordruck XLS / PDF Vorlage Büro, Download, Formular Muster und weitere Information zum Thema Kündigung & Stornierung Freiwillige Spielsperre:
Antragsformular Spielsperre | www.verspiel-nicht-dein-leben.de/spielsucht/spielsperre.html |