Musterbriefe und Vorlagen

Muster Vorlagen Beispiel Anleitung: Bürgschaft - Für fremde Schulden geradestehen

Die Bürgschaft ist eine Möglichkeit für einen Kreditnehmer mit geringer Bonität und wenig Sicherheiten trotzdem einen Kredit zu bekommen.

Bei der Bürgschaft ist neben dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber noch eine dritte Partei am Kreditvertrag beteiligt. Diese dritte Partei, der Bürge, verpflichtet sich für den Fall der Zahlungsunfälligkeit des Schuldners für die bestehenden Forderungen einzustehen. Der Gläubiger kann sich in diesem Fall am Bürgen bedienen.

Das heißt natürlich nicht, dass der Bürge auf den Schulden sitzen bleiben muss, er kann den Betrag für den er einstehen musste natürlich wieder einfordern oder auch klagen. Bürgschaften können sowohl über die gesamte Kreditsumme, aber auch nur über Teile der Darlehens abgeschlossen werden.

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