Mit einem Maklervertrag beauftragt der Auftraggeber einen Makler zum Beispiel mit dem Nachweis von Kaufinteressenten für eine Immobilie oder zur Vermittlung eines Darlehens. Gegenstand der Vermittlungstätigkeit des Maklers ist allgemein gesagt also die Herstellung der Bereitschaft zum Abschluß eines Vertrages auf Seiten einer dritten Person. Der Maklervertrag ist formlos gültig, sollte zur Beweissicherung aber schriftlich abgeschlossen werden.
Ist der Makler erfolgreich, erhält er eine zuvor vereinbarte Provision. Kommt kein Erfolg zustande, kann er allenfalls einen zuvor ebenfalls vereinbarten Ersatz seiner Auslagen geltend machen. Maßgebend ist, dass der Makler nachweisen kann, dass er entscheidend am Zustandekommen der vertraglichen Beziehung zwischen Auftraggeber und dritter Person beteiligt war.
Der Maklervertrag kann als Makleralleinauftrag ausgestaltet sein. Danach verpflichtet sich der Auftraggeber keinen anderen Makler mit der beauftragten Vermittlung zu betrauen.
Ist der Makler erfolgreich, erhält er eine zuvor vereinbarte Provision. Kommt kein Erfolg zustande, kann er allenfalls einen zuvor ebenfalls vereinbarten Ersatz seiner Auslagen geltend machen. Maßgebend ist, dass der Makler nachweisen kann, dass er entscheidend am Zustandekommen der vertraglichen Beziehung zwischen Auftraggeber und dritter Person beteiligt war.
Der Maklervertrag kann als Makleralleinauftrag ausgestaltet sein. Danach verpflichtet sich der Auftraggeber keinen anderen Makler mit der beauftragten Vermittlung zu betrauen.
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Maklervertrag Wiki | http://de.wikipedia.org/wiki/Maklervertrag |
Maklervertrag | http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/maklervertrag/index.html |