In einem Gesellschaftsvertrag vereinbaren zwei oder mehr Parteien, dass sie zu gewerblichen Zwecken eine Gesellschaft gründen wollen. Im Gesellschaftsvertrag werden die Rechte und Pflichten der Parteien zueinander geregelt, insbesondere werden die beteiligten Parteien benannt, der Name und der Sitz der Gesellschaft, sowie der Gesellschaftszweck festgelegt.
Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder die offene Handelsgesellschaft (OHG) können formlos gegründet werden, bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KG) ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich erforderlich. Bei den Amtsgerichten werden die Handelsregister geführt, in das die Gesellschaften eingetragen werden. Die Einsichtnahme ist für jeden ohne Angabe von Gründen gestattet.
Gesellschaften können auf Beschluß der Gesellschafter aufgelöst werden. Sind sie zahlungsunfähig, ist die Insolvenzantragspflicht zu beachten.
Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder die offene Handelsgesellschaft (OHG) können formlos gegründet werden, bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KG) ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich erforderlich. Bei den Amtsgerichten werden die Handelsregister geführt, in das die Gesellschaften eingetragen werden. Die Einsichtnahme ist für jeden ohne Angabe von Gründen gestattet.
Gesellschaften können auf Beschluß der Gesellschafter aufgelöst werden. Sind sie zahlungsunfähig, ist die Insolvenzantragspflicht zu beachten.
Hier finden Sie Muster Brief, Vorlage, Vordruck, XLS / PDF Download, Büro, Schule, Kündigung, Formular und weitere Information zum Thema Gesellschaftsvertrag:
Gesellschaftsvertrag GmbH (PDF) | www.hwk-aachen.de/fileadmin/user_upload/downloads/mustervertraege/gmbhvertrag.pdf |
Gesellschaftsvertrag GbR (DOC) | www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/gbr/ |