Der Mietvertrag regelt die Vermietung eines Wohn- oder Gewerberaumes von einem Vermieter, der den Raum zur Verfügung stellt, zu einem Mieter, der im Gegenzug die vereinbarte Miete bezahlt. Die allgemeinen Vorschriften für Mietverhältnisse sind in §§ 535 bis 548 BGB niedergeschrieben.
Bei einer Vermietung wird unterschieden, ob es sich um Wohnraum oder Gewerberaum handelt. Dementsprechend gibt es verschiedene Arten von Mietverträgen. Grundsätzlich werden in jedem Mietvertrag die Parteien des Vertrags, das Mietobjekt, der Zweck der Nutzung, die Dauer des Mietvertrages und die Höhe der Miete geregelt.
Beiden Parteien entstehen durch einen Mietvertrag Pflichten. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter den Mietraum für den abgemachten Zeitraum zu überlassen, wohingegen der Mieter sich dazu verpflichtet, die vereinbarte Miete zu entrichten.
Bei einer Vermietung wird unterschieden, ob es sich um Wohnraum oder Gewerberaum handelt. Dementsprechend gibt es verschiedene Arten von Mietverträgen. Grundsätzlich werden in jedem Mietvertrag die Parteien des Vertrags, das Mietobjekt, der Zweck der Nutzung, die Dauer des Mietvertrages und die Höhe der Miete geregelt.
Beiden Parteien entstehen durch einen Mietvertrag Pflichten. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter den Mietraum für den abgemachten Zeitraum zu überlassen, wohingegen der Mieter sich dazu verpflichtet, die vereinbarte Miete zu entrichten.
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