Die Betreuungsverfügung schützt einen davor, dass man im Alter oder bei schwerer Krankheit fremdbestimmt wird. Eine Betreuung kann notwendig werden, wenn man selber nicht mehr in der Lage ist, seine persönlichen Angelegenheiten im täglichen Leben zu regeln.
Angelegenheiten, die man also infolge einer psychischen Erkrankung (Demenz, Alsheimer) oder wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr angemessen erledigen kann, können an einen Betreuer übertragen werden. Zuständig für die Bestellung eines Betreuers ist das Amtsgericht am Wohnsitz der betroffenen Person.
Mit der Betreuungsverfügung legt man bereits jetzt fest, welche Person für diesen Fall als Betreuer eingesetzt werden soll. Es kann hierzu jede Person bestimmt werden, der man vertraut und die man gut kennt. Es können dabei auch inhaltliche Vorgaben für bestimmte Angelegenheiten erteilt werden.
Angelegenheiten, die man also infolge einer psychischen Erkrankung (Demenz, Alsheimer) oder wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr angemessen erledigen kann, können an einen Betreuer übertragen werden. Zuständig für die Bestellung eines Betreuers ist das Amtsgericht am Wohnsitz der betroffenen Person.
Mit der Betreuungsverfügung legt man bereits jetzt fest, welche Person für diesen Fall als Betreuer eingesetzt werden soll. Es kann hierzu jede Person bestimmt werden, der man vertraut und die man gut kennt. Es können dabei auch inhaltliche Vorgaben für bestimmte Angelegenheiten erteilt werden.
Hier finden Sie Muster Brief, Vorlage, Vordruck, XLS / PDF Download, Büro, Schule, Kündigung, Formular und weitere Information zum Thema Betreuungsverfügung:
Betreuungsverfügung (PDF) | www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschueren/broschueren_anlagen/Betreuungsverfuegung_Formular_November2009.html |
Betreuungsverfügung Info | http://www.caritas.de/21161.html |