Ein Werkvertrag ist eine Vereinbarung, bei dem sich ein Unternehmer als Auftragnehmer verpflichtet, ein Werk herzustellen und der Besteller als Auftraggeber sich verpflichtet, nach der Abnahme des Werks die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Rechte und Pflichten der Parteien in §§ 631 - 650 BGB. Charakteristisch ist also, dass der Werkvertrag auf die Herbeiführung eines konkreten Erfolges (Bau eines Wohnhauses, Erstellung einer Software, Kfz-Reparatur) ausgerichtet ist. Erst dann hat der Unternehmer seine Aufgabe erfüllt.
Dadurch unterscheidet sich der Werkvertrag vom Dienstvertrag, der auf eine reine Tätigkeit als solche (Arztbehandlung, Anwaltsauftrag) ausgerichtet ist. Der Besteller muss das Werk abnehmen, erst dann ist die Vergütung fällig. Der Unternehmer haftet für Fehler des Werks und zugesicherte Eigenschaften.
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Rechte und Pflichten der Parteien in §§ 631 - 650 BGB. Charakteristisch ist also, dass der Werkvertrag auf die Herbeiführung eines konkreten Erfolges (Bau eines Wohnhauses, Erstellung einer Software, Kfz-Reparatur) ausgerichtet ist. Erst dann hat der Unternehmer seine Aufgabe erfüllt.
Dadurch unterscheidet sich der Werkvertrag vom Dienstvertrag, der auf eine reine Tätigkeit als solche (Arztbehandlung, Anwaltsauftrag) ausgerichtet ist. Der Besteller muss das Werk abnehmen, erst dann ist die Vergütung fällig. Der Unternehmer haftet für Fehler des Werks und zugesicherte Eigenschaften.
Hier finden Sie Muster Brief, Vorlage, Vordruck, XLS / PDF Download, Büro, Schule, Kündigung, Formular und weitere Information zum Thema Werkvertrag:
Werkvertrag Muster (Word) | http://www.uni-magdeburg.de/Rechtsstelle/seiten/VM/WVERT.doc |
Dienstvertrag Muster (Word) | http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/beratung_werkvertrag/ |