Der Untermietvertrag erlaubt es dem Hauptmieter, selbst nicht genutzte Räume geldbringend an angenehme Mitbewohner weiterzuvermieten.
Ein gedeihliches Miteinander bei der Untervermietung bedarf auch der schriftlichen Niederschrift. Hierzu gibt es den Untermietvertrag, der Rechte und Pflichten des Untermieters wie auch beim Hauptmietvertrag schriftlich festlegen.
Wichtig bei dem Abschluß des Untermietvertrages ist die Zustimmung des Eigentümers. Hier sollte zunächst im Hauptmietvertrag nachgesehen werden, welche Vereinbarungen hierzu getroffen wurden. Oft ist die Einholung der Zustimmung für den Einzelfall vorgesehen. Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse, da er eine Überbelegung der Wohnung oder des Hauses nicht dulden muß und aufgrund der steigenden Bewohnerzahl auch das Recht hat, die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen nach oben hin anzupassen.
Ein gedeihliches Miteinander bei der Untervermietung bedarf auch der schriftlichen Niederschrift. Hierzu gibt es den Untermietvertrag, der Rechte und Pflichten des Untermieters wie auch beim Hauptmietvertrag schriftlich festlegen.
Wichtig bei dem Abschluß des Untermietvertrages ist die Zustimmung des Eigentümers. Hier sollte zunächst im Hauptmietvertrag nachgesehen werden, welche Vereinbarungen hierzu getroffen wurden. Oft ist die Einholung der Zustimmung für den Einzelfall vorgesehen. Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse, da er eine Überbelegung der Wohnung oder des Hauses nicht dulden muß und aufgrund der steigenden Bewohnerzahl auch das Recht hat, die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen nach oben hin anzupassen.
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