Die Bankvollmacht sorgt dafür, daß vertrauensvolle Personen im Fall der Verhinderung des Kontoinhabers dessen Bankgeschäfte fortführen kann.
Bei der Vereinbarung einer Bankvollmacht gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten. Ob nur der Zugriff auf die Kontoumsätze oder auch die eigenständige Verfügung über Vermögensteile durch den Bevollmächtigten vereinbart werden soll ist von Fall zu Fall auf die Bedürfnisse des Kontoinhabers abzustellen. Auch die Möglichkeit des Bevollmächtigten, über eingeräumte Kredite zu verfügen, kann in der Bankvollmacht dokumentiert werden. Eine zweite EC-Karte oder eine zweite Kreditkarte zum jeweiligen Konto kann ebenfalls auf den Bevollmächtigten ausgestellt werden.
Zu unterscheiden ist noch die Vollmacht bis zum Tode des Kontoinhabers oder über den Tod hinaus, was oft bei Ehepaaren in Frage kommt.
Bei der Vereinbarung einer Bankvollmacht gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten. Ob nur der Zugriff auf die Kontoumsätze oder auch die eigenständige Verfügung über Vermögensteile durch den Bevollmächtigten vereinbart werden soll ist von Fall zu Fall auf die Bedürfnisse des Kontoinhabers abzustellen. Auch die Möglichkeit des Bevollmächtigten, über eingeräumte Kredite zu verfügen, kann in der Bankvollmacht dokumentiert werden. Eine zweite EC-Karte oder eine zweite Kreditkarte zum jeweiligen Konto kann ebenfalls auf den Bevollmächtigten ausgestellt werden.
Zu unterscheiden ist noch die Vollmacht bis zum Tode des Kontoinhabers oder über den Tod hinaus, was oft bei Ehepaaren in Frage kommt.
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Bankvollmacht | http://www.vordruck-vorlage.de/bankvollmacht_vordruck_kostenlos/index.php |
Bankvollmacht Ratgeber | http://www.banktip.de/rubrik2/20200/bankvollmacht-ratgeber.html |