Um einen Arbeitnehmer vor Nachteilen zu schützen, werden Betriebsvereinbarungen geschlossen. Die Inhalte in Betriebsvereinbarungen sollen günstiger sein als die im Arbeitsvertrag.
Betriebsvereinbarungen kommen auf Wunsch des Arbeitgebers oder des Betriebsrates zustande. In manchen Fällen wollen beide diese Vereinbarung. Darin wird geregelt, was nicht nur für einen Arbeitnehmer gilt, sondern für die Allgemeinheit dieses Betriebes. Der Arbeitgeber schließt mit seiner Belegschaft durch eine Betriebsvereinbarung einen Vertrag. Er ist ebenso wirksam wie ein Tarifvertrag, unmittelbar und zwingend. Können sich der Arbeitgeber und der Betriebsrat nicht einigen, ist es möglich, die Einigungsstelle anzurufen.
Die Inhalte in Betriebsvereinbarungen sind Mindestbedingungen. Diese dürfen durch einen Arbeitsvertrag nicht unterschritten werden. Wird ein Arbeitnehmer schlechtergestellt durch Inhalte in einer Betriebsvereinbarung als im Arbeitsvertrag, so ist der Inhalt in der betreffenden Betriebsvereinbarung nichtig.
Betriebsvereinbarungen müssen in schriftlicher Form getroffen werden. Der Arbeitgeber und der Betriebsrat müssen diese unterzeichnen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Betriebsvereinbarungen sichtbar im Betrieb auszulegen, auszuhängen und bekannt zu machen.
Betriebsvereinbarungen kommen auf Wunsch des Arbeitgebers oder des Betriebsrates zustande. In manchen Fällen wollen beide diese Vereinbarung. Darin wird geregelt, was nicht nur für einen Arbeitnehmer gilt, sondern für die Allgemeinheit dieses Betriebes. Der Arbeitgeber schließt mit seiner Belegschaft durch eine Betriebsvereinbarung einen Vertrag. Er ist ebenso wirksam wie ein Tarifvertrag, unmittelbar und zwingend. Können sich der Arbeitgeber und der Betriebsrat nicht einigen, ist es möglich, die Einigungsstelle anzurufen.
Die Inhalte in Betriebsvereinbarungen sind Mindestbedingungen. Diese dürfen durch einen Arbeitsvertrag nicht unterschritten werden. Wird ein Arbeitnehmer schlechtergestellt durch Inhalte in einer Betriebsvereinbarung als im Arbeitsvertrag, so ist der Inhalt in der betreffenden Betriebsvereinbarung nichtig.
Betriebsvereinbarungen müssen in schriftlicher Form getroffen werden. Der Arbeitgeber und der Betriebsrat müssen diese unterzeichnen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Betriebsvereinbarungen sichtbar im Betrieb auszulegen, auszuhängen und bekannt zu machen.
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Betriebsvereinbarung Tipps | www.betriebsrat.com/betriebsratsvorsitzende-betriebsvereinbarung |
Betriebsvereinbarung Info | www.arbeiterkammer.com/online/betriebsvereinbarung-49939.html |