Mit der Vereinbarung eines Darlehensvertrages verpflichtet sich eine Person als Darlehensgeber einer anderen Person, dem Darlehensnehmer, einen bestimmten Geldbetrag zu leihen. Diese wiederum verpflichtet sich, für den überlassenen Geldbetrag den vereinbarten Zins zu zahlen und den Geldbetrag nach dem Ablauf einer bestimmten Zeitspanne wieder zurück zu zahlen. Der Zins bestimmt sich nach der Zinshöhe und der Laufzeit der Vereinbarung und ist zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten. Die Parteien können zur Besicherung des Darlehens eine Sicherheit vereinbaren, zum Beispiel eine Grundschuld auf eine Immobilie eintragen oder einen Kfz-Brief übergeben.
Der Darlehensnehmer kann den Vertrag allenfalls unter im Gesetz festgelegten Bedingungen kündigen. Der Darlehensgeber hat hingegen ein fristloses Kündigungsrecht, wenn sich die Vermögenslage des Darlehensnehmers so sehr verschlechtert, daß die Rückzahlung gefährdet erscheint.
Der Darlehensnehmer kann den Vertrag allenfalls unter im Gesetz festgelegten Bedingungen kündigen. Der Darlehensgeber hat hingegen ein fristloses Kündigungsrecht, wenn sich die Vermögenslage des Darlehensnehmers so sehr verschlechtert, daß die Rückzahlung gefährdet erscheint.
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Darlehensvertrag (CH) | www.saldo.ch/service/musterbriefe/1029183/Darlehensvertrag |
Darlehensvertrag | www.finanztip.de/web/advokat/darlehensvertrag.htm |
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